Jetzt Bildungsprämie sichern!

Teilnehmer an Weiterbildungsmassnahmen haben die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Prämiengutschein bis zu 500,- Euro bzw. 50 % der Kursgebühr zu beantragen. Infos dazu finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info. Wichtig! Bei Nutzung der Prämie dürfen Sie sich erst anmelden, wenn Sie den Prämiengutschein haben.

Noch mehr INFO:

Öffentliche Förderungen

Bildungsprämie

Für unsere Ausbildungen kannst Du einen Prämiengutschein beantragen. Durch diesen werden bis zu einer Grenze von 500 Euro 50% der Seminargebühr für Dich gefördert.
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass Du erwerbstätig bist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend40.000 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.
Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen Beratungsstelle, die es bundesweit flächendeckend gibt. Über die Website http://www.bildungspraemie.info/ oder über die kostenlose Hotline 0800-2623 000 kann jeder erfahren, wo sich die nächste Beratungsstelle befindet. 

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Wichtige Hinweise für die Einlösung eines Prämiengutscheins oder eines Bildungsschecks

Achte bei der Austellung sowohl der Prämiengutscheine als auch der Bildungsschecks darauf, dass als Seminarveranstalter folgendes eingetragen wird:
Praxis für energetische Therapien und Ausbildungen Sandra Merkle

Ganz wichtig:
Sowohl der Prämiengutschein als auch Bildungsscheck müssen laut den Richtlinien zeitlich vor der Anmeldung beantragt und ausgestellt worden sein. Es ist nicht zulässig, sich zuerst anzumelden und dann den Bildungsscheck zu beantragen.
 Deshalb  den Bildungsscheck bitte unbedingt gemeinsam mit Deiner Anmeldung zu einem Seminar bei uns einreichen.

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